Allgemeine Geschäftsbedingungen

der Firma SUIT & STYLE, Obernstraße 39, 33602 Bielefeld (nachstehend S&S genannt) und dem Auftraggeber (nachstehend Kunde genannt).
 
§1 Vertragsinhalt
Der Kunde beauftragt S&S Kleidungsstücke nach seinen Körpermaßen und Ausstattungswünschen individuell zu fertigen. Alle Details wie Stoffe, Knöpfe, Futter etc. werden vom Kunden ausgewählt und bei der Produktion berücksichtigt.

§2  Fitting / Konfiguration / Auftragsablauf
1. Der Kunde beauftragt durch persönliche Bestellung. Fremde Maße werden von S&S nicht verarbeitet.
2. Die Maße werden am Kunden direkt gemessen und besprochen. Im Falle von Hemden nach Vollmaß. Im Falle von Anzügen (Sakkos und / oder Hose, Weste) mit Hilfe von Mustergrößen, welche Schritt für Schritt am Kunden angepasst werden - sog. Fitting. Die gewünschte Konfektionierung wird vor der Erfassung besprochen und erst nach Zustimmung verbindlich aufgenommen. Der Kunde kann somit die Aufnahme seiner Maße, den gewählten Schnitt und die Ausstattungsvarianten unmittelbar verfolgen und seine Auswahloptionen konkret visualisiert bekommen.
3. Um eine optimale Passform zu gewährleisten, ist der Kunde verpflichtet seine Wünsche zu Ausstattungsdetails, Längenmaße und zum Grad des modischen Schnittes beim Fitting mitzuteilen.
4. Besondere Modewünsche sind mit S&S abzusprechen und in der Auftragsbestätigung festzuhalten. Ebenso sind unübliche oder nicht alltägliche Verwendungszwecke anzugeben.
5. Über den gewählten Schnitt, die Ausstattung und ggf. Sonderwünsche erhält der Kunde nach dem Fitting und der Konfiguration eine detaillierte Auftragsbestätigung / Rechnung, welche er durch Zahlung anerkennt.  
6. Nachträgliche Änderungswünsche können als Reklamation nicht anerkannt werden.
7. Termine werden fest vergeben und verbindlich vereinbart. S&S behält sich vor, bei nicht rechtzeitig abgesagten Terminen entstandene Aufwendungen in Rechnung zu stellen.  Für einen kompletten Fittingtermin mit Maßnehmen, Konfiguration und Beratung ohne anschließende Auftragsvergabe berechnet S&S eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 65,- € netto je Stunde, die bei der Erteilung des Auftrages verrechnet wird.

§3 Vorkasse
1. Jeder Anzug wird nach den Maßen, Schnittwünschen und gewählten Ausstattungsoptionen des Kunden als Unikat individuell angefertigt. Daher erfolgt die Fertigung nur gegen Vorkasse des gesamten Kaufpreises oder mindestens branchenüblichen 60 % Anzahlung auf den Kaufpreis. Bei Aktionen oder Gutscheinangeboten ist der reduzierte Kaufpreis immer per Vorkasse zu leisten.
2. Restzahlungen werden bei Abholung fällig.
3. Es kann bar oder per Überweisung gezahlt werden.
4. Für verspätete Zahlungen berechnet S&S Verzugszinsen i. H. v. 5 % über dem Basiszinssatz der europäischen Zentralbank.
5. Restforderungen werden nach der zweiten Mahnung an ein Inkassounternehmen weitergegeben.

§4 Nachbestellungen
Nachbestellungen auf Basis der zuletzt genommenen Maße können - vorbehaltlich der Verfügbarkeit - jederzeit und in jeder Form erfolgen. Soweit seit der letzten Bestellung Gewichts- und / oder sonstige Veränderungen zu berücksichtigen sind, ist dies vom Kunden mitzuteilen. Bei Verschweigen dieser wichtigen Informationen sind Reklamationen ausgeschlossen.

§5 Übergrößenzuschläge
Für Übergrößen / Überlängen erhebt S&S einen Zuschlag in Höhe von 10 % bis zu 50 % auf den regulären Verkaufspreis.

§6 Liefertermine
Wunschtermine zur Fertigstellung der Maßanfertigungen werden nach Möglichkeit berücksichtigt, können aber nicht garantiert werden. Die bei Bestellung angegebene aktuelle Produktionszeit gilt als prognostizierter Richtwert, nicht als Terminzusage.

§7 Abholung und Anprobe
1. Der Kunde sollte seine Bestellung (insbes. Ersatzanfertigungen) im Regelfall persönlich abholen. Maße, Passform und Ausstattungswünsche sind zu kontrollieren. Nachträgliche Änderungswünsche können nur gegen Kostenerstattung durchgeführt werden.
2. Für Größen- und Gewichtsänderungen zwischen Maßnehmen und Abholen kann S&S nicht eintreten. Eventuell anfallende Änderungskosten werden dem Kunden in Rechnung gestellt.

§8 Aufbewahrung und Ausgabe
1. Ware die nicht vollständig bezahlt ist, kann dem Kunden nicht ausgehändigt werden.
2. Vollständig bezahlte Kleidungsstücke, die nach 3 Monaten nicht abgeholt sind, werden für weitere 3 Monate kostenpflichtig aufbewahrt und danach einem karitativen Zweck zugeführt.

§9 Versand der Ware
1. Auf besonderen Wunsch können Kleidungsstücke zugesandt werden. Die Versandkosten trägt der Kunde.
2. Sind in diesem Fall Änderungen notwendig, geht dies nur, wenn der Kunde die Ware persönlich im Showroom von S&S vorführt. Andernfalls sind die Mehrkosten eines Außentermins vom Kunden zu tragen.

§10 Reklamationen / Nachlieferung / Schadenersatz
1. Nach Anprobe und Entgegennahme der Ware gilt diese als fehlerfrei abgenommen. Reklamationen müssen unmittelbar nach der Anprobe, spätestens 10 Tage nach Empfang der Ware S&S mitgeteilt werden.
2. Bei berechtigten Beanstandungen hat S&S das Recht auf Nachbesserung / Korrektur oder Lieferung mangelfreier Ersatzware.
3. Der Anspruch auf Korrektur erlischt mit dem Tragen der Ware.
4. Das Durchscheuern der Hose im Schritt- und Gesäßbereich ist je nach Anatomie und Nutzungsverhalten unvermeidbar und gilt als normaler Verschleiß. Es handelt sich daher um keinen Reklamationsgrund. Mithin sind diesbezügliche Garantieleistungen ausgeschlossen.
5. S&S hat Anspruch auf mehrere Korrekturen, diese mindern nicht den Wert der Ware.
6. S&S übernimmt keine Fahrtkosten für Anreise(n) für Korrekturen.
7. Korrekturen durch Dritte stellen S&S von der Nachbesserungspflicht frei. S&S ist zur Übernahme dieser Kosten nicht verpflichtet.
8. Die gängigen aber nicht verbindlichen Fertigungszeiten werden bei Bestellung mitgeteilt und sind jederzeit im Vorfeld erfragbar. Der nach bestem Ermessen und Erfahrung prognostizierte Abholungszeitraum kann lieferzeitlich und produktionstechnisch bedingt abweichen. Fertigungszeiten und Abholtermine können daher nicht garantiert werden.
9. Schadenersatzansprüche wegen verspäteter oder Nichtlieferung sind ausgeschlossen.

§11 Qualität / Maßtoleranzen
Oberstoffe sind natürliche, lebendige Stoffe, die sich trotz sorgfältigster Verarbeitung unterschiedlich verhalten. Geringe Abweichungen in Qualität, Farbe und Passform können daher auftreten. Verarbeitungstechnische Schneidertoleranzen resultierend aus individuellem Zuschnitt und Nähen sind unvermeidbar und kein Grund für Beanstandungen.

§12 Erfüllungsort / Gerichtsstand
Erfüllungsort für alle Leistungen sowie Gerichtsstand ist Bielefeld.